Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder bei unangemeldeter Anreise bereitgestellt worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Eine kostenfreie Stornierung ist bei Reservierungen mit 3 oder weniger Zimmern bis 3 Tage vor Anreise möglich.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abresietag bis 11 Uhr geräumt sein.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
Änderungen des Mehrwertsteuersatzes geht unbeachtet des Vertragsabschlusses, zu Lasten des Auftragsgebers.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen eine No-Show Gebühr, die sich am vereinbarten oder betriebsüblichne Preis abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen orientiert, zu zahlen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag zu zahlen.
Für vereinbarte Sonderpreise und während Messezeiten in Nürnberg gelten besondere Zahlungsbedingungen.
Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.